Arbeitsrecht – Ihr Anwalt in München

Kündigung? Abmahnung? Abfindung? Lohn? – Was nun?

Ihnen droht eine Abmahnung? Sie haben die Kündigung erhalten? Wenn es um die Arbeit geht oder der Arbeitsplatz plötzlich verloren wird, ist dies für Arbeitnehmer oft mit einer emotionalen Achterbahnfahrt verbunden. Ganz schnell tauchen zusätzliche Fragen auf: Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt rechtens? Kann man als Arbeitnehmer eine Abfindung verlangen? Wie sieht das Arbeitszeugnis aus? Inwieweit können Betriebsräte unterstützen? Schnell sein ist wichtig: Ich bin Ihr Ansprechpartner. Kontaktieren Sie mich als Anwalt für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht in München!

Im Arbeitsrecht gelten oft nur sehr kurze Fristen, binnen derer, beispielsweise bei einer Kündigung, Klage auf Weiterbeschäftigung (Kündigungsschutzklage) erhoben werden kann. Verpasst man als Angestellter dieses Zeitfenster, kann daraus entstehender Schaden kaum mehr korrigiert werden. Ein Beispiel: Nach drei Wochen kann eine Kündigung nicht mehr angefochten werden.

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Sie haben Rechte! Kennen Sie diese?

Sind Sie der Ansicht, Ihnen stehe eine Abfindung zu? Rechtlich gesehen ist dies die Ausnahme und muss vorab geregelt sein. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch ein Abfindungsangebot unterbreiten. Und, ganz wichtig zu wissen, ist es angemessen? Ist der Aufhebungsvertrag korrekt und vollständig?

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In dieser Situation den Überblick zu behalten, ist schwer. Denn das Arbeitsrecht ist komplex. Verlassen Sie sich lieber auf die Beratung und Erfahrung eines kompetenten Rechtsanwalts mit dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht in München statt auf Betriebsräte, ein solides Halbwissen aus dem Internet und auf die sicherlich gut gemeinten, aber mitunter sachlich falschen Auskünfte von Freunden. Denn den Job zu verlieren, bedeutet viel mehr, als plötzlich kein Einkommen mehr zu haben. Es geht um Ihre Existenz, Ihr Leben, Ihre Familie. Es geht um Ihre Zukunft und es geht oft auch um das Selbstwertgefühl.

Als Anwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in München bin ich Ihr Ansprechpartner und helfe Ihnen

  • bei ungerechtfertigten Abmahnungen
  • eine angemessene Abfindung zu erhalten
  • bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • eine Lösung für Sie zu finden, bei denen beide Seiten ihr Gesicht wahren können
  • die Kündigung anzufechten
  • gesetzliche Fristen im Arbeitsrecht einzuhalten
  • Kürzungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen

Ich stehe Ihnen in dieser schwierigen Zeit bei.

Seit vielen Jahren kämpfe ich in meiner Anwaltskanzlei in München für die Rechte meiner Mandanten und berate beide Seiten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber – nicht nur aus München. Holen Sie sich den besten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an Ihre Seite und wir suchen gemeinsam die bestmöglichen Lösungen!

Wenn es um Ihr Geld geht: Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in München

Im Arbeitsrecht geht es meistens um Geld: um nicht ausbezahlten Lohn, keine oder zu geringe Abfindung, um ein schlechtes Arbeitszeugnis und daraus resultierende neue, schlechte Jobangebote. Da es um Ihr Geld geht, sollten Sie mich umgehend für eine Erstberatung anrufen. Wir besprechen Ihre Situation und Sie erhalten durch mich als Ihren Anwalt eine erste telefonische Ersteinschätzung der Sachlage. Verlassen Sie sich nicht auf Online-Abfindungsrechner. Ihre Situation ist individuell, Online-Rechner sind jedoch allgemeingültig und berücksichtigen nicht alle Faktoren detailliert.

Bei all dem biete ich Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in meiner Kanzlei in München kompetente Beratung und Vertretung. Selbstverständlich übernehme ich als Ihr Rechtsanwalt für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) oder beantrage die Prozesskostenhilfe (wenn möglich).

Rechtsanwalt Arbeitsrecht München

Seien Sie mit mir immer einen Schritt voraus! Gerade, wenn es um den Job geht, tauchen immer wieder Fragen auf. Auch wenn Ihnen das Problem eher irrelevant erscheint – rufen Sie mich als Anwalt für Arbeitsrecht aus meiner Kanzlei in München an! Haben Sie keine Scheu, Ihre Probleme mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen und vielleicht eine ganz neue Sichtweise zu bekommen. In einem Gespräch mit mir als Anwalt für Arbeitsrecht werden Sie auf wichtige Punkte hingewiesen und gegebenenfalls mit kompetenten Informationen aus anderen Rechtsgebieten unterstützt. Ich höre Ihnen ganz genau zu und finde die optimale Lösung für Sie. Sprechen Sie mit mir Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München. Ich nehme mir Zeit für Sie, Ihre Wünsche und Ihre Sorgen. Denn jede – und auch Ihre – Situation ist einzigartig.

Lassen Sie uns gemeinsam mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft den Konflikt schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung klären. Seit mehr als 22 Jahren kämpfe ich in meiner kompetenten Anwaltskanzlei in München für die Rechte meiner Mandanten.

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Themen im Arbeitsrecht

Abfindung

Ihr Arbeitgeber will sich von Ihnen trennen – und bietet Ihnen eine Abfindung an? Ihnen wurde gekündigt? Sie hätten gerne eine höhere Abfindung oder es wurden Ihnen gar keine angeboten? Bei einer Abfindung ist grundsätzlich Vorsicht geboten: Hier sollten Sie nichts übereilen, denn es drohen oft Stolperfallen! Bevor Sie das Angebot auf eine Abfindung annehmen, sollten Sie unbedingt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht Rücksprache halten. Das gilt auch dann, wenn Ihnen eine Abfindung verwehrt oder deutlich zu niedrig angesetzt wird.

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Abmahnung

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Als Arbeitnehmer und Führungskraft unterliegen Sie dem Kündigungsschutz, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Aber eine Abmahnung ist immer ein Schritt in genau diese Richtung, in Richtung Kündigung.

Wehren Sie sich!

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Was ist eine Abmahnung überhaupt?

Zunächst ist die Abmahnung im Arbeitsrecht ein Hinweis auf eine Pflichtverletzung. Sie wird in Ihrer Personalakte gespeichert. Die Abmahnung ist die gelbe Karte. Sie weist daraufhin, dass der Arbeitgeber der Ansicht ist, Sie hätten sich pflichtwidrig verhalten. Entgegen des miteinander geschlossenen Arbeitsvertrags. Gleichzeitig impliziert diese die Androhung der Konsequenz, Sie zu entlassen.

Also Vorsicht: Nehmen Sie eine Abmahnung nicht einfach hin. Schon gar nicht, wenn Sie der Ansicht sind, diese sei ungerechtfertigt.

Bei einem Verstoß gegen die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Pflichten können Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer ermahnen oder ihm eine sogenannte Abmahnung aussprechen. Auch hierbei gilt es, die von der Rechtsprechung immer höher gelegten Hürden zu erfüllen.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer über die erfolgreiche Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte.

Schützen Sie sich vor weiteren Maßnahmen:
  • Fordern Sie den Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen
  • Schreiben Sie eine Gegendarstellung
  • Bewegen Sie Ihre Firma zur Rücknahme der Abmahnung
  • Klagen Sie auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
  • Wie? Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München hilft Ihnen bei den richtigen Schritten und mit den richtigen Worten
Weshalb werden Abmahnungen ausgesprochen?

Wenn Sie regelmäßig zu spät kommen, Anweisungen nicht befolgen, bei der Arbeit nachweislich Leistung verweigern oder minimieren, wenn Sie am Arbeitsplatz Alkohol trinken oder Sie betrunken erscheinen, kann das eine Abmahnung und, daraus gesteigert, im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.

Wie bei einer Abmahnung reagieren?

Abgemahnt zu werden, trifft. Manch einer ist wütend, ein anderer traurig, verletzt. Sie müssen eine Abmahnung nicht hinnehmen. Egal, was eventuell vorgefallen ist, rechtfertigen Sie sich nicht spontan im Gespräch. Ebenso wenig sollten Sie einräumen, dass Vorwürfe eventuell gerechtfertigt sind. Überlegen Sie sich, ob es für Ihren weiteren Berufsweg sinnvoll ist, sich zu entschuldigen. Ohne Ihr Gesicht zu verlieren. Sie fühlen sich zu Unrecht kritisiert? Finden Sie heraus, was der Abmahnung vorausgegangen ist. Wollen Sie eine Gegendarstellung oder gegen die Abmahnung klagen? Denken Sie daran, gegebenenfalls Beweismittel zu sichern. Lassen Sie Ihre Abmahnung von einem Anwalt für Arbeitsrecht aus München prüfen. Emotionen verblenden oft den Blick für Wesentliches. Jemand, der nicht selbst betroffen ist, sieht mehr. Ich stehe Ihnen als kompetenter Berater zur Seite. Überlassen Sie meiner Rechtsanwaltskanzlei in München die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber. Sprechen Sie mit mir – ich bin Ihr juristischer Ansprechpartner im Arbeitsrecht und für Sie da.

Änderungskündigung

Ihr Arbeitgeber will Ihren Arbeitsvertrag per Änderungskündigung anpassen? Hier ist Vorsicht geboten, denn: Eine Änderungskündigung ist eine Form der Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis unter deutlich geänderten Bedingungen weitergeführt wird. Lehnen Sie diese Änderungen ab, wird aus der Änderungskündigung eine reguläre Kündigung: Daher sollten Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers unbedingt zusammen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Dieser erkennt mit geübtem Blick, ob die neuen Konditionen für Sie wirklich von Vorteil sind – oder ob Sie durch die Änderungskündigung unwägbare Risiken eingehen.

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Arbeitsvertrag

Mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag wird das Beschäftigungsverhältnis begründet: Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Klauseln und Vertragsbestandteile, denn diese legen die Rechte und Pflichten der Beteiligten verbindlich fest. Ein Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen kann weitreichende Folgen haben: Als Arbeitnehmer droht dann nicht nur die Abmahnung, sondern unter Umständen sogar die Kündigung. Das muss nicht sein: Prüfen Sie Bedingungen zusammen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht und ersparen Sie sich spätere Konflikte durch unzulässige oder nachteilige Konditionen.

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Arbeitszeugnis

Das Ihnen ausgestellte Arbeitszeugnis ist nicht zu Ihrer Zufriedenheit? Oder es ist sogar ungerecht? Wahrheitsgemäß und wohlwollend soll ein Zeugnis nach der heutigen Rechtslage sein. Und es sollte dem Mitarbeiter bei seinen zukünftigen Bewerbungen keine Steine in den Weg legen. Doch nicht jedes Zeugnis entspricht diesem Standard!

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Dem Arbeitszeugnis sollte die Dauer und Art der bisher ausgeübten Tätigkeiten eines Arbeitnehmers entnommen werden können. Weiterhin soll es Auskunft über die Leistungen und Kenntnisse für den fraglichen Job enthalten, sodass Arbeitnehmer immer ein großes Interesse an einem zutreffenden und möglichst wohlwollend formulierten Arbeitszeugnis haben. Aus diesem Grund haben sich über die Jahre die so genannten Codes im Arbeitszeugnis entwickelt, welche fast eine kleine Geheimsprache darstellen, weshalb ein Zeugnis durch mich als langjährig erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei überprüft werden sollte. Meine Anwaltskanzlei in München berät Arbeitnehmer und Führungskräfte bei der Überprüfung und Korrektur, aber auch Arbeitgeber bei der Erstellung von rechtssicheren Zeugnissen.

Aufhebungsvertrag

Sie haben sich mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt, dass Sie das Arbeitsverhältnis gemeinsam und einvernehmlich beenden wollen? Dann geschieht dies in der Regel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Zusätzlich zu dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in einem Aufhebungsvertrag aber häufig auch noch viele weitere Punkte geregelt. Dazu gehören z. B.:

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  • Zahlung einer Abfindung
  • Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit
  • Arbeitszeugnis mit guter oder sehr guter Note
  • Regelung offener Vergütungsansprüche

Wurde das bereits berücksichtigt?

Als Aufhebungsvertrag wird die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet. Es ist daher das deutlich mildere Mittel im Vergleich zu einer Entlassung, die immer nur von einer Partei ausgesprochen werden kann. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es daher erforderlich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich über die Inhalte einig sind. Nachdem es bei einem Aufhebungsvertrag jedoch zu Problemen beim Bezug von Arbeitslosengeld kommen kann, sollten Sie sich als Arbeitnehmer dringend noch vor Abschluss eines solchen Vertrages, aber auch vor Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung von Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Denn ein guter Aufhebungsvertrag kann den Start in eine neue berufliche Zukunft erheblich erleichtern!

Befristung

Arbeitsverträge mit Befristung sind in Deutschland nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Sie haben Zweifel an der Befristung Ihres Arbeitsvertrags? Dann sollten Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Arbeitsrecht aufnehmen, um die Befristung abzuklären. Grundsätzlich gilt: Eine Befristung ohne Sachgrund, die mehr als zwei Jahre andauert, ist durch denselben Arbeitgeber gem. § 14 Abs. 1 TzBfG nicht erlaubt. Hier können Sie zusammen mit einem Anwalt per Entfristungsklage dafür sorgen, dass Ihr Arbeitsvertrag unbefristet gilt. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung endet.

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Betriebsänderungen

Sie planen eine Betriebsänderung, die weitreichende Auswirkungen auf die bisherigen Unternehmensprozesse zur Folge haben wird?

Diesen Schritt sollten Sie nicht ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht in München gehen. Bei derart tiefgreifenden Veränderungen lauern oft viele arbeitsrechtliche Fallstricke, derer Sie sich bewusst sein sollten.

Ihre Mitarbeiter werden plötzlich mit neuen Prozessen konfrontiert und mögliche, zuvor bedeutsame Qualifizierungen sind nun obsolet. Oder ihre Arbeitskraft wird nicht mehr benötigt und es drohen Entlassungen, was eine Gefahr für die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers darstellt.

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Umso wichtiger ist es für Sie daher, frühzeitig die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Der § 111 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes regelt dabei den konkreten Ablauf.

Sollten in Ihrem Unternehmen mehr als 21 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein, müssen Betriebsänderungen unbedingt so schnell wie möglich – wenn vorhanden – dem Betriebsrat mitgeteilt werden, damit dieser in den Planungsprozess mit einbezogen wird.

Ganz gleich, ob es sich um Personalabbau, Betriebsverlegung oder Betriebsstilllegung handelt – die Beratung mit dem Betriebsrat Ihres Unternehmens ist in jedem Fall geboten. Als Rechtsanwalt biete ich gerne meine fachliche Expertise während dieser Gespräche an.

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Betriebsbedingte Kündigung

Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten und möchten sich dagegen wehren? Dann ist der Anwalt für Arbeitsrecht Ihre erste Anlaufstelle. Dieser prüft, ob eine betriebsbedingte Kündigung überhaupt zulässig ist. Durch den Gesetzgeber gelten für die betriebsbedingte – oder auch ordentliche – Kündigung enge Voraussetzungen: So müssen insbesondere dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die eine Kündigung notwendig machen. Sie haben Zweifel, dass dies der Fall ist? Dann sollten Sie zeitnah anwaltliche Unterstützung einholen, um gegen die betriebsbedingte Kündigung vorzugehen.

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Betriebsverfassungsrecht / Kollektives Arbeitsrecht

In vielen Firmen sind Arbeitnehmervertretungen in Form von Betriebsräten organisiert. Nicht selten ist die Durchsetzung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung jedoch konfliktgeladen. Nehmen Sie Druck und Emotionen raus und holen Sie sich mit mir einen Anwalt an Ihre Seite.

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Ich vertrete sowohl Unternehmen bei Fragen zu kollektivrechtlichen Verpflichtungen als auch Betriebsräte oder Tarifparteien bei der Durchsetzung und Gestaltung Ihrer Rechte – von der Wahl bis zur täglichen Arbeit, von Betriebsvereinbarungen bis zur Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplänen.

Bossing

Bossing ist der Bruder vom „Mobbing“ und geht nicht wie beim Mobbing von den Kollegen aus, sondern vom Vorgesetzten. Leider ist diese Art der systematischen und wiederholten Übergriffe mittlerweile eine durchaus übliche Art, einen Mitarbeiter zu einer Kündigung zu bewegen. Lassen Sie sich das nicht gefallen!

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Für das Opfer ergeben sich meist unmittelbar Folgen für Gesundheit und die berufliche und private Situation. Lassen Sie sich helfen, denn Arbeitgeber sind bei entsprechendem Nachweis dem Opfer aus Schadensersatzgesichtspunkten zum Ausgleich sämtlicher Schäden verpflichtet. Rufen Sie noch heute einen Anwalt für Arbeitsrecht in München an.

Einstellungen

Wer ein Unternehmen führt, wird über kurz oder lang mit der Frage nach dem korrekten Prozess der Einstellung neuer Mitarbeiter konfrontiert sein. Wer nun denkt, einfach eine Stellenanzeige auf einer der unzähligen Jobbörsen im Internet zu schalten und anschließend den besten Bewerber auszusuchen, sei genug, der könnte überrascht werden. Vor allem in Unternehmen mit Betriebsräten sehen die §§ 92 und 93 des Betriebsverfassungsgesetzes vor, dass personelle Planungen mit dem Betriebsrat abgesprochen werden. Außerdem kann dieser verlangen, dass vor einer externen Stellenausschreibung innerhalb des Unternehmens nach geeigneten Kandidaten für die zu besetzende Stelle gesucht wird.

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Die vielen Stolperfallen des Arbeitsrechts und des angegliederten Betriebsverfassungsrechts sind oft nicht leicht zu durchschauen. Aus diesem Grund kann es für Sie eine sehr sinnvolle Option darstellen, Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Ich berate Sie zum juristisch korrekten Ablauf des Einstellungsprozesses und beantworte gerne jegliche Unsicherheiten und offenen Fragen. Insbesondere dann, wenn Sie als Geschäftsführer andere Vorstellungen als der Betriebsrat haben, ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in München eine gute Möglichkeit, um zwischen beiden Parteien konstruktiv zu vermitteln.

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Elternzeit

Für viele Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem sich die Frage nach der eigenen Familiengründung stellt. Gleichzeitig stellt die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie für viele Menschen eine Herausforderung dar, die nicht immer einfach zu bewerkstelligen ist. Aus diesem Grund wurde das Konzept der Elternzeit etabliert, um jungen Familien mehr Möglichkeiten zu geben, Karriere und Familiengründung miteinander zu vereinbaren.

Das grundlegende Konzept ist dabei schnell erklärt: Elternzeit bedeutet, dass Sie für einen klar definierten Zeitraum eine unbezahlte Freistellung für Ihre Arbeit beantragen, damit Sie Ihren Fokus auf die Kindererziehung legen können.

Die Gesamtdauer der Elternzeit ist auf 36 Monate pro Kind Es ist wichtig zu beachten, dass 12 Monate der verfügbaren Elternzeit innerhalb der ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes genutzt werden müssen, andernfalls verfallen sie. Für die Inanspruchnahme der weiteren 24 Monate Elternzeit steht Familien allerdings der gesamte Zeitraum vom dritten bis zum achten Lebensjahr des Kindes zur Verfügung.

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Zwar sind die rechtlichen Vorgaben rund um das Thema der Elternzeit sehr klar geregelt, allerdings existieren dennoch viele Fragen, für deren Beantwortung die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sehr sinnvoll sein kann. Welche Fristen sind für die Beantragung der Elternzeit einzuhalten? Wie bekomme ich Elterngeld? Mein Arbeitgeber verweigert mir eine Teilzeitstelle während der Elternzeit – darf er das? Solche und andere Fragen gehören zum Beratungsschwerpunkt eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht. Gerne setze ich mich mit Ihrer individuellen Situation eingehend auseinander und gebe Ihnen einen umfassenden Überblick der Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen.

Entgeltstreitigkeiten

Wer sich als Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis befindet, der erwartet, für die geleistete Arbeit angemessen entlohnt zu werden. Nicht immer ist es jedoch so, dass als Arbeitgeber Ihre Entgeltvorstellungen mit denen Ihrer Mitarbeiter konform gehen. Auch Fragen rund um Themen wie Überstundenauszahlung oder höhere Zuschläge für Nacht-, Schicht- oder Feiertagsarbeit können regelmäßig auftreten. Nicht immer hat man als Arbeitgeber sofort alle arbeitsrechtlichen Vorschriften im Kopf, die es bei Entgeltfragen zu beachten gibt. Damit Sie damit nicht allein fertigwerden müssen, biete ich Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kompetente Unterstützung.

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In einigen Fällen von Entgeltstreitigkeiten besteht Uneinigkeit darüber, inwieweit die Zuordnung des Arbeitnehmers in eine bestimmte Lohn- oder Tarifgruppe zutreffend ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Arbeitnehmer hier im Recht ist, doch bevor Sie eine Entscheidung treffen, ist es sinnvoll, Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu halten. Sollten Sie sich aus wirtschaftlicher Notwendigkeit zu Entgeltkürzungen gezwungen sehen, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihre Arbeitnehmer davon wenig erfreut sein werden und unter Umständen rechtliche Schritte erwägen. Bevor Sie eine solche Entgeltkürzung umsetzen, sollten Sie daher einen ausgebildeten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München um Rat fragen und herausfinden, wie sich ein solcher Schritt am besten umsetzen lässt.

Flexibler Personaleinsatz

Nicht erst seit der weltweiten Corona-Pandemie stehen Unternehmer vor der Herausforderung, so flexibel wie möglich auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu müssen. Das gilt auch für den Personaleinsatz: Als Arbeitgeber haben Sie abseits von Corona das Recht, Betriebsabläufe und Prozesse nach Ihren Erfordernissen zu gestalten und dabei auf einen flexiblen Personaleinsatz zu setzen. Das sogenannte Direktionsrecht umfasst nicht nur die Art und den Ort der Arbeit, sondern auch die Verhaltensregeln während der Arbeitszeit und andere Parameter. Um hier die Grenzen der Rechtmäßigkeit nicht zu überschreiten, bedarf es der Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung ist arbeitsrechtlich die sprichwörtliche Notbremse, um ein Arbeitsverhältnis schnellstmöglich zu beenden, ohne die gesetzlichen Kündigungsfristen abzuwarten. Sie kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden. Allerdings ist die fristlose Kündigung für beide Seiten nur unter engen Voraussetzungen möglich, die nachvollziehbar dargelegt werden müssen. Liegen diese nicht vor, kann die fristlose Kündigung rechtlich angegriffen werden. Als Arbeitnehmer haben Sie dann gute Chancen darauf, dass Sie zusammen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht per Kündigungsschutzklage die fristlose Kündigung aus der Welt schaffen.

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Geschäftsführervertrag

Geschäftsführer werden durch den Geschäftsführervertrag damit betraut, den Gesellschaftszweck des Unternehmens zu verwirklichen. Dabei ist der Geschäftsführer in einigen Punkten einem regulären Arbeitnehmer gleichgestellt. Über den Geschäftsführervertrag werden auch Detailfragen zur Tätigkeit als Geschäftsführer festgelegt – zum Beispiel zum Thema Arbeitszeiten, aber auch zur Höhe des Gehalts und zum Aufgabenbereich. Ein Blick in den Vertrag ist daher unerlässlich, bevor Sie sich dazu entscheiden, die Stelle als Geschäftsführer anzutreten. Hier bietet ein Anwalt für Arbeitsrecht zuverlässige Unterstützung und rechtliche Absicherung rund um Ihre vertraglichen Pflichten.

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Gestaltung / Verhandlung bei Interessenausgleich und Sozialplan

Wer ein Unternehmen führt, kommt um betriebliche Veränderungen oft nicht herum. Nicht immer sind diese Veränderungen jedoch von Vorteil für alle Mitarbeiter. Aus diesem Grund wurde im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt, dass in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern ein sogenannter Interessenausgleich stattfindet, bevor eine nachteilige Betriebsänderung umgesetzt wird. Das bedeutet, dass Sie die von Ihnen geplante Änderung vorab mit dem Betriebsrat abstimmen und dieser Gelegenheit erhält, mögliche Anpassungen vorzunehmen. Darüber hinaus wird eine Forderung des Betriebsrats häufig lauten, einen Sozialplan für die betroffenen Mitarbeiter auszuarbeiten.

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Darunter ist eine Maßnahme zu verstehen, die es den Mitarbeitern, die nachteilig von der Betriebsänderung betroffen sind, ermöglicht, die Auswirkungen etwas abzumildern. Die konkrete Ausgestaltung eines Interessenausgleichs sowie des angegliederten Sozialplans ist ein schwieriges Unterfangen, das arbeitsrechtlicher Expertise bedarf. Als Rechtsanwalt kenne ich mich mit den herausfordernden und oftmals auch emotional belastenden Situationen aus, die mit einer Betriebsänderung verbunden sind. Ich verfüge über umfangreiche Erfahrungen in der begleitenden Beratung bei Interessenausgleichen und der Erstellung von angemessenen Sozialplänen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer geplanten Betriebsänderungen und helfen dabei, die negativen Auswirkungen auf die Belegschaft so gering wie möglich zu halten.

Homeoffice-Regelungen

Traditionelle Arbeitsplatzmodelle sind nicht erst seit der Corona-Pandemie einem Wandel unterworfen. Immer häufiger bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, bei Arbeitsplatz und Arbeitszeit auf flexible Modelle umzusteigen – wie zum Beispiel durch die Arbeit im Homeoffice oder als digitaler Nomade. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber lohnt sich der Blick auf gesetzlich vorgegebene Homeoffice-Regelungen und auf die damit verbundenen Fragestellungen. Ob ein Anspruch auf Homeoffice generell besteht oder ob Sie als Arbeitnehmer Ihren gewohnten Büroarbeitsplatz gegen Ihren Willen räumen müssen, erläutert Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser überprüft auch unternehmensinterne Homeoffice-Regelungen auf mögliche Konflikte und ihre Rechtmäßigkeit.

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Insolvenz des Arbeitgebers

Wissen Sie, was zu tun ist, wenn Ihr Arbeitgeber pleite ist? Ihr Arbeitgeber ist dann insolvent, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss eine drohende oder akute Zahlungsunfähigkeit vorliegen oder der Arbeitgeber überschuldet sein. Eines der ersten Anzeichen für eine Insolvenz ist das ausbleibende Gehalt. Ist das bei Ihnen der Fall?

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Woher bekommen Sie aber nun Ihr Geld, wenn vom Arbeitgeber aufgrund der Insolvenz keine Zahlungen mehr zu erwarten sind? Dies hängt davon ab, in welchem Stadium der Insolvenz Ihre Vergütungsansprüche entstanden sind. Holen Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe, um beispielsweise Lohnforderungen aus Zeiten vor dem Insolvenzantrag fristgerecht geltend zu machen. Ihre Forderungen aus der Zeit nach der Insolvenzeröffnung werden Masseschulden genannt und sind noch vor den „normalen“ Insolvenzforderungen zu begleichen. Lassen Sie sich unbedingt beraten!

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Kirchliche Mitarbeitervertretung

Wer für eine kirchliche Institution arbeitet, unterliegt dadurch den Bestimmungen des kirchlichen Arbeitsrechts. Dieses unterscheidet sich in zentralen Punkten von den Regelungen, die normalerweise für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten. Um den Arbeitnehmern trotzdem eine Mitbestimmungsmöglichkeit innerhalb ihrer Institution zu geben, wurde die sogenannte kirchliche Mitarbeitervertretung (MAV) geschaffen. Diese soll es Arbeitnehmern ermöglichen, Konflikte innerhalb von kirchlichen Institutionen besser zu lösen und ihnen eine Teilhabe an der Organisationsgestaltung einräumen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass im Gegensatz zum nicht-kirchlichen Arbeitsrecht die Möglichkeit der Anrufung einer staatlichen Gerichtsbarkeit in der Regel nicht gegeben ist, sondern Streitigkeiten von kircheninternen Arbeitsgerichten entschieden werden.

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Da es sich hierbei um einen Sonderfall arbeitsrechtlicher Praxis handelt, ist spezialisiertes Fachwissen unabdingbar. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich eingehend mit den komplexen Herausforderungen des kirchlichen Arbeitsrechts vertraut und berate Sie bei Fragen gerne. Wenn Sie der Ansicht sind, Ihre Interessen werden von der kirchlichen Mitarbeitervertretung nicht angemessen vertreten, kann es für Sie sehr hilfreich sein, ein Beratungsgespräch mit mir als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu vereinbaren, um einen Überblick der Ihnen offenstehenden Rechtsmittel zu erhalten. Gerne weise ich Sie auf mögliche Schwierigkeiten, aber auch potenzielle Erfolge hin.

Kündigung

Sie wurden gekündigt? Dann sollten Sie umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, denn: Ab Zugang der Kündigung haben Sie nur eine Frist von 3 Wochen zur Verfügung, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen und die Kündigung abzuwehren. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist dann der richtige Ansprechpartner, um fristgerecht und richtig auf die Kündigung zu reagieren und Ihnen weitere Optionen aufzuzeigen. Grundsätzlich sollten Sie immer in Erwägung ziehen, mit einer Kündigungsschutzklage um Ihren Arbeitsplatz zu kämpfen oder eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes anzustreben. Auch hierbei unterstützt Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht, um mit der individuell passenden Strategie vorzugehen.

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Kündigungsschutzklage

Durch die Kündigungsschutzklage haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Grundsätzlich stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Kündigung. Werden diese nicht erfüllt, ist die Kündigung unzulässig und kann vor dem zuständigen Arbeitsgericht angegriffen werden. Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein – sie muss beispielsweise durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein. Entscheidend für eine Kündigungsschutzklage ist, ob das Kündigungsschutzgesetz (kurz: KSchG) Anwendung findet. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie im Gespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.

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Kurzarbeit

Das Thema der Kurzarbeit wurde insbesondere durch die Corona-Pandemie zu einer Frage von großer Bedeutung für viele betroffene Unternehmen. Hinter diesem Begriff verbirgt sich die zeitlich begrenzte Reduzierung der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines Unternehmens – unter Umständen sogar eine komplette Einstellung der Arbeit. Vor allem in Krisensituationen kann Kurzarbeit ein sinnvolles Instrument sein, um sowohl das Unternehmen als auch die betroffenen Arbeitsplätze weiterhin zu erhalten. Für Sie als Arbeitgeber ist dabei wichtig zu wissen, dass Sie die Kurzarbeit nicht ohne Weiteres in Kraft setzen dürfen. Stattdessen müssen Sie sich an die dafür notwendigen Vorgaben in den jeweiligen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen halten. Damit bei der Umsetzung einer Kurzarbeiterregelung keine Fehler geschehen, ist es sinnvoll, vorab die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

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Die Bedeutung der Kurzarbeit nimmt in der aktuellen Krisensituation immer weiter zu. Für viele Unternehmen wurde sie zu einer wichtigen Möglichkeit, um ihre Belegschaft auch während gravierender Umsatzeinbußen zu behalten. Durch die Zahlung von 60 % (kinderlos) oder 67 % (mit Kindern) des Nettogehalts der betroffenen Arbeitnehmer ist es diesen auch weiterhin möglich, wirtschaftlich weitestgehend abgesichert zu sein und ihre Arbeit nach Ende der Notwendigkeit des Kurzarbeitergelds wie gewohnt aufzunehmen. Als Rechtsanwalt bin ich darauf spezialisiert, Sie dabei zu unterstützen, Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter zu beantragen und Ihr Unternehmen gegen auftretende Schwierigkeiten zu wappnen. Gerne stehe ich Ihnen bei offenen Fragen jederzeit zur Verfügung und suche gemeinsam mit Ihnen nach den besten Wegen, um Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter erfolgreich durch die Krise zu bringen.

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Kurzarbeitergeld

Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in Deutschland hart getroffen. Oft wird nach Wegen gesucht, um laufende Kosten zu senken, ohne Mitarbeiter entlassen oder gar Insolvenz anmelden zu müssen.

Die Beantragung von Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter ist eine der häufigsten Möglichkeiten, um die Ausgabenlast Ihres Unternehmens im Krisenfall zu senken. Naturgemäß existieren einige rechtliche Voraussetzungen für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes. Aus diesem Grund ist ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht immer sinnvoll.

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Gerade die vielen coronabedingten Betriebsschließungen erfüllen die Grundvoraussetzung des Antrags auf Kurzarbeitergeld: Es besteht ein unvermeidbarer, zeitlich begrenzter Arbeitsausfall, der aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Krisenereignisses erfolgt.

Sollten als Folge dessen mindestens 10 % Ihrer Angestellten einem Verdienstausfall von ebenfalls mindestens 10 % ihres Bruttoentgelts gegenüberstehen, hat ein Antrag auf Kurzarbeitergeld in der Regel gute Chancen.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Unternehmen die erforderlichen Bedingungen erfüllt, kann ein klärendes Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München der richtige Schritt sein, um unnötige Zeitinvestments mit abgelehnten Anträgen zu vermeiden.

Leidensgerechter Arbeitsplatz

Das Leben kann oftmals sehr unangenehme Herausforderungen stellen. Der Verlust der eigenen Gesundheit spielt dabei häufig eine zentrale Rolle. Es kann passieren, dass sie als Arbeitnehmer davon betroffen sind und infolgedessen innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen lang durchgehend oder wiederholt nicht Ihrer Tätigkeit nachgehen konnten. Wenn dieser Fall eintritt, greift § 167 II SGB IX und es ist die Möglichkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu prüfen. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber in Zusammenarbeit der Interessenvertretung des Arbeitnehmers nach Möglichkeiten sucht, weitere Arbeitsausfälle zu vermeiden und den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weiterhin sicherzustellen.

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Beispielsweise kann es vorkommen, dass Sie sich durch schwere körperliche Belastung am Arbeitsplatz Rückenschäden zugezogen haben. Darauf stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Hebehilfe zur Verfügung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Tätigkeit auch weiterhin zu verrichten, ohne zusätzliche Schäden davonzutragen. Ob und in welchem Umfang Sie einen Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements haben, kann ein ausgebildeter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Insbesondere dann, wenn sich Ihr Arbeitgeber weigert, die für Sie notwendigen Hilfen zur Verfügung zu stellen, ist die Beratung durch einen Arbeitsrechtsanwalt sehr sinnvoll. Ich ergründe gemeinsam mit Ihnen erfolgversprechende Strategien, die am Ende dazu führen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten und dabei ohne unnötige Belastungen weiterhin Ihrer Beschäftigung nachgehen können.

Lohnstreitigkeiten

Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn nicht? Vermeiden Sie eine wirtschaftliche Schieflage und wenden Sie sich bei Lohnstreitigkeiten zeitnah an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen und Sie auch im Rahmen einer Lohnklage vertreten, falls außergerichtliche Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber nicht zum Erfolg führen. Beachten Sie bitte, dass bei der Durchsetzung von Lohnstreitigkeiten unter Umständen Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten sind – auch dabei empfiehlt sich die Mitwirkung eines Anwalts für Arbeitsrecht.

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Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz

Der Markt und seine Anforderungen befinden sich im ständigen Wandel. Immer wieder stehen Unternehmer daher vor der Frage, ob die aktuelle gesellschaftsrechtliche Struktur ihres Unternehmens noch zukunftsfähig ist. Schnell ergibt sich aus dieser Überlegung der Wunsch nach einer Restrukturierung der Unternehmensgesellschaft, um auf die neuen Herausforderungen besser reagieren zu können. Insbesondere als Folge von Unternehmenskäufen, Unternehmensabspaltungen oder Unternehmensfusionen sind derartige Umwandlungen ein beliebtes Mittel, um die Verhältnisse neu zu ordnen. Die Kombination von arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen während einer solchen Umwandlung ruft nach fachlicher Expertise.

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Als Rechtsanwalt bin ich dafür Ihr idealer Ansprechpartner. Wir beraten Sie über die unterschiedlichen Herausforderungen, die bei Verschmelzungen, Abspaltungen oder Käufen entstehen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich mit den komplexen Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsrechts vertraut, die im Zuge solch weitreichender Umwandlungen zur Anwendung kommen. Ich achte darauf, dass während des Umwandlungsprozesses arbeitsrechtlichen Aspekten die nötige Sorgfalt zukommt und Sie nicht von unangenehmen Konsequenzen überrascht werden. Gerne berate ich Sie auch bereits vor der geplanten Umwandlung, über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen weisen Sie auf mögliche Fallstricke hin.

Mobbing

Was vielen noch aus der Schule bekannt ist, macht auch vor dem Arbeitsleben keinen Halt: das Mobbing. Mobbing ist weder gesetzlich genau geregelt noch eindeutig definiert. Deshalb muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein Arbeitnehmer tatsächlich gemobbt wird oder nur Ärger mit seinen Kollegen vorliegt. Lassen Sie sich dabei professionell unterstützen, um nicht länger leiden zu müssen. Denn oft hat es physische oder psychische Folgen wie Schlafstörungen, Depressionen oder psychosomatische Erkrankungen.

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Der Nachweis von Mobbing am Arbeitsplatz ist oft schwer zu führen. Die Täter fühlen sich nicht schuldig und decken sich gegenseitig. Betroffenen ist deshalb zu raten, Beweise zu sichern und sich Unterstützung zu holen. Führen Sie konsequent ein „Mobbingtagebuch“, in dem jede gegen Sie gerichtete Handlung mit Datum, beteiligten Personen und Einzelheiten des Vorfalls genau festgehalten wird. Mit unserem Rechtsbeistand und unserer individuellen Beratung können Sie gegen Mobbing angehen.

Personalvertretungsrecht / Personalvertretungsgesetz

Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst benötigen Sie oftmals eine Instanz, die Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertritt. Diese Aufgabe übernehmen Personalvertretungen. Sinn und Zweck der Organisation ist es, dass bei Interessenkonflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern konstruktiv vermittelt wird. Aber auch bei Fragen rund um die Betriebsgestaltung und die Sicherstellung eines Arbeitsplatzes, der das Wohl der Beschäftigten garantiert, ist die Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung unvermeidlich. Nicht immer lassen sich solche Fragen jedoch allein von den beteiligten Parteien beantworten. Für diese Fälle stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt gerne zur Verfügung.

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Insbesondere in Situationen, in denen Sie sich ungerechtfertigt benachteiligt fühlen, kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sehr hilfreich sein. Sie bezweifeln, dass die Wahl der Interessenvertreter in der Personalvertretung einwandfrei abgelaufen ist und wollen deshalb das Wahlergebnis anfechten? Ihre Dienststellenleitung ignoriert die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer? Solche Problemfälle sind keine Kleinigkeiten und als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht setze ich mich vehement dafür ein, dass die juristischen Bedenken Gehör finden.

Das öffentliche Arbeitsrecht ist ein komplexes Themenfeld, das sich ohne eine umfassende juristische Ausbildung kaum allein überblicken lässt. Zögern Sie daher nicht, ein Beratungsgespräch mit mir als Experte für Arbeitsrecht zu vereinbaren, um ein umfassendes Bild über die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsoptionen zu erhalten.

Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung wird vom Arbeitgeber immer dann ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein, liegen aber immer in der Person des Arbeitnehmers selbst. Häufig kommt es zu einer personenbedingten Kündigung, wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt, ständig zu spät am Arbeitsplatz erscheint oder sogar volltrunken zur Arbeit kommt. Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass die Kündigungsgründe zutreffen – sonst kommt es zur Kündigungsschutzklage. Ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie während des gesamten Kündigungsprozesses und hilft Ihnen auch dabei, eine personenbedingte Kündigung rechtssicher zu formulieren.

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Sonderkündigungsschutz

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Allerdings gibt es Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Dieser wird als Sonderkündigungsschutz bezeichnet und gilt für Betriebs- sowie Personalratsmitglieder, schwangere Frauen, schwerbehinderte Mitarbeiter sowie Mitarbeiter, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Das Thema Sonderkündigungsschutz zeichnet sich durch eine Vielzahl an unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben aus. Dennoch kann sowohl eine fristgerechte als auch eine fristlose Kündigung der genannten Personengruppen möglich sein. Die Gründe sind von der jeweiligen Situation abhängig und bedürfen in jedem Fall der fachlichen Beurteilung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

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Tarifrecht

Der klassische Arbeitsvertrag, also der Abschluss eines individuell ausgestalteten Vertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nur eine Möglichkeit für den Beginn eines gemeinsamen Arbeitsverhältnisses. In vielen Branchen ist zusätzlich die Verwendung von sogenannten Tarifverträgen ein üblicher Vorgang. Darunter sind Verträge zu verstehen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geschlossen werden, und arbeitsrechtliche Aspekte regeln, die für eine große Bandbreite an Arbeitnehmern gleichzeitig gelten. Dabei lassen sich verschiedene Formen wie Vergütungstarifverträge, also die Höhe des Gehalts; Branchentarifverträge, die für eine gesamte Branche innerhalb eines bestimmten Gebiets gelten, oder Rahmentarifverträge, die konkretere Vorgaben zu den Arbeitsverhältnissen erlassen, unterscheiden.

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Die Ausgestaltung von Tarifverträgen sowie deren Änderung und die dazu hinführenden Verhandlungen ist ein überaus komplexer Schaffensprozess. Ohne arbeitsrechtliche Expertise ist die fachlich korrekte Umsetzung kaum möglich. Aus diesem Grund biete ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in München sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgebern die Möglichkeit, bei der Ausgestaltung der Tarifverträge in beratender Funktion tätig zu sein. Ich prüfe die Ansprüche aller beteiligten Parteien und achte genau darauf, dass sich sämtliche Forderungen im Rahmen des Arbeitsrechts bewegen. Selbstverständlich stehe ich bei Fachfragen jederzeit zur Beantwortung zur Verfügung und sorge dafür, dass für alle beteiligten Parteien juristische Klarheit herrscht. Mit meiner Unterstützung haben Sie den idealen Ansprechpartner für die nächste Tarifverhandlung an Ihrer Seite.

Tarifvertragsrecht

In einigen Branchen ist der Abschluss eines Tarifvertrags zusätzlich zum Arbeitsvertrag üblich. Das bedeutet, dass ein gesonderter Vertrag zwischen dem Arbeitgeber (bzw. dem Arbeitgeberverband) sowie mindestens einer Tarifvertragspartei geschlossen wird. Diese Funktion wird von Gewerkschaften übernommen.

Die tarifrechtlichen Regelungen gelten gesondert zum Arbeitsvertrag und besitzen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis einen normativen Charakter.

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Darunter ist zu verstehen, dass im Tarifvertrag Vorschriften festgehalten sein können, die im Widerspruch zum Arbeitsvertrag stehen. Tritt dieser Fall ein, gelten die Regelungen des Tarifvertrags.

In diesem ist beispielsweise auch das Streikrecht verankert, das es den Arbeitnehmern erlaubt, für bessere Arbeitsverhältnisse streiken zu dürfen. Arbeitgeber können darauf mit einer sogenannten Aussperrung reagieren. Dadurch werden die Gewerkschaften verpflichtet, die Gehaltszahlungen der Streikenden während der Dauer des Streiks zu bezahlen.

Gerade bei Streikfällen kann es oft zu rechtlichen Unsicherheiten auf beiden Seiten kommen. Hier kann ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München den nötigen Durchblick verschaffen.

Teilzeit und befristete Arbeitsverträge

Für die Befristung von Arbeitsverträgen kann es viele Gründe geben. Sie erlaubt zum Beispiel die Einstellung von Arbeitnehmern mit einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag. Damit können Arbeitskräfte, die nur für ein konkretes Projekt benötigt werden, anschließend ohne größere Probleme aus dem Unternehmensbetrieb entfernt werden. Eine Befristung ist aber auch aus Sachgründen möglich – zum Beispiel zur temporären Vertretung eines anderen Arbeitnehmers. Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund sind nur möglich, wenn sie auf maximal zwei Jahre beschränkt werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht bietet die Möglichkeit, rechtssicher befristete Arbeitsverträge zu gestalten.

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Trennungssituationen

Nicht immer geschieht die Trennung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im beidseitigen Einvernehmen. Insbesondere dann, wenn Sie als Unternehmer die Entscheidung treffen müssen, einen Mitarbeiter zu entlassen, kann dies zu einer sehr herausfordernden Situation werden. Wie eine Kündigung vom betroffenen Mitarbeiter und dem Rest der Belegschaft aufgenommen wird, steht und fällt mit der Art der von Ihnen gewählten Kommunikation. Aus diesem Grund biete ich als Rechtsanwalt Ihnen die Möglichkeit, Sie vor einer Trennungssituation umfassend über deren Ablauf zu beraten.

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Ich bereite Sie gezielt darauf vor, die Trennung sowohl dem betroffenen Mitarbeiter als auch dem restlichen Unternehmen in angemessener Form zu kommunizieren. Oft werden Trennungen von einer Vielzahl negativer Emotionen oder gar Schuldzuweisungen begleitet. Umso wichtiger ist es, dass Sie bereits im Vorfeld wissen, wie Sie mit diesem brodelnden Kessel aus Emotionen in einer Weise umgehen, dass er nicht überkocht. Selbstverständlich berate ich Sie als Anwalt für Arbeitsrecht auch über mögliche Angebote, die es dem betroffenen Arbeitnehmer erleichtern, mit der Trennung umzugehen. Auch die individuellen Vor- und Nachteile einer postalischen Kündigung oder des Überreichens derselben im direkten Gespräch wird von mir gemeinsam mit Ihnen analysiert. Gerade dann, wenn Sie nicht wissen, wie eine Trennung am besten vollzogen werden sollte, bin ich für ein klärendes Gespräch Ihr bester Ansprechpartner.

Unternehmensverkäufe / Nachfolge

Für jeden Unternehmer kommt irgendwann einmal der Zeitpunkt, an dem er sich darüber Gedanken machen muss, wie die Zukunft seines Unternehmens aussehen soll. Für viele Unternehmer dreht sich die zentrale Frage dabei um die Überlegung des Unternehmensverkaufs beziehungsweise einer sinnvollen Nachfolgeregelung. Dabei gilt es eine ganze Reihe wichtiger Aspekte zu beachten, die gesetzlich vorgeschrieben sind. So müssen Sie in jedem Fall Ihre Mitarbeiter über den geplanten Verkauf informieren. Alternativ kann das auch durch den neuen Inhaber geschehen. Wichtig ist jedoch, dass dabei der genaue Zeitpunkt, die Gründe für den Verkauf sowie mögliche Folgen auf die wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Situation der Mitarbeiter genau kommuniziert werden. Sobald Sie Ihre Mitarbeiter informiert haben, steht diesen ein einmonatiges Widerspruchsrecht zu.

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Sollten Ihre Mitarbeiter davon Gebrauch machen, wird die Unternehmensnachfolge sehr schnell sehr kompliziert. Gerade in solchen Momenten, aber auch bevor es dazu kommt, ist die Unterstützung durch eine Rechtsanwalt eine Absicherung, die sich für Sie auszahlen wird. Ich sorge dafür, dass der von Ihnen geplante Unternehmensverkauf nicht plötzlich zur arbeitsrechtlichen Tortur wird, sondern so reibungslos wie möglich vonstattengeht. Dabei ist es mein oberstes Anliegen, sowohl Ihre Bedürfnisse als Inhaber stets im Blick zu haben, als auch darauf zu achten, dass sämtliche arbeitsrechtliche Vorgaben korrekt eingehalten werden, um die Anzahl möglicher Komplikationen zu gering wie möglich zu halten.

Variable Vergütung u. Zielvereinbarung

Wer als Teil des Vertriebs in einem Unternehmen tätig ist, kennt variable Vergütungssysteme und die damit verbundenen Zielvereinbarungen. Sie werden genutzt, um Mitarbeitern finanzielle Motivationsanreize zu liefern bzw. um ein bestimmtes Unternehmensziel zu erreichen. Oft sind diese mit Bonuszahlungen, Provisionen oder anderen Vorteilen verbunden. Werden im Arbeitsvertrag Bonuszahlungen ohne konkrete Zielvereinbarungen oder Zeiträume vereinbart, sind arbeitsrechtliche Konflikte vorprogrammiert. Arbeitnehmer können unter Umständen auf die Auszahlung des Bonus oder eines entsprechenden Schadensersatzes bestehen, obwohl aus Unternehmenssicht die Zielvereinbarung gar nicht kommuniziert wurde. In diesen Fällen und zur juristischen Absicherung aller anderen Vereinbarungen empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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Vergütungs- und Urlaubsfragen

Arbeitnehmer erwarten für die eigene Arbeitsleistung im Unternehmen eine angemessene Vergütung. Diese wird vor Abschluss des Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber ausgehandelt. Dabei können ganz unterschiedliche Vergütungsmodelle zum Einsatz kommen, die von Akkordarbeit bis hin zu Pauschallöhnen reichen. Eng verbunden mit dem Vergütungsanspruch ist auch der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber einen Mindestanspruch auf Urlaub vor, der bei einer regulären 5-Tage-Woche 20 Werktage beträgt. Vergütungs- und Urlaubsfragen sind in der arbeitsrechtlichen Praxis häufige Konfliktherde: Hier lohnt es sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um rechtssichere Regelungen zu entwerfen und Streitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden.

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Verhaltensbedingte Kündigung

Bei der verhaltensbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers selbst. Häufig kommt es dazu, weil der Arbeitnehmer gegen die vertraglichen Pflichten und Regeln verstößt oder weil es im Rahmen seiner Tätigkeit sogar zu Straftaten wie Diebstahl oder Sachbeschädigung kommt. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer unter Umständen die Möglichkeit, sich per Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zur Wehr zu setzen. Dies setzt voraus, dass der Arbeitgeber wichtige rechtliche Vorgaben nicht beachtet hat. Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht herausfinden. Er berät Arbeitnehmer auch zu Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten im konkreten Fall.

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Versorgungsordnungen nach betrAVG

Sie haben Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge? Die Grundlage dafür ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz „Betriebsrentengesetz“ (BtrAVG). Es enthält wichtige Regelungen, die die betriebliche Altersvorsorge für den Angestellten und den Arbeitgeber regelt. Die „Versorgungsordnung“ ist dazu die Grundlage, ein Regelwerk zur betrieblichen Altersversorgung eines Unternehmens. Da im Arbeitsrecht Unklarheiten bei der Versorgungsordnung nicht selten zu Gunsten der Arbeitnehmer ausgelegt werden, können unrichtige oder gar nicht vorhandene Versorgungsregelungen zu erheblichen finanziellen Risiken für Arbeitgeber führen.

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Wir helfen Ihnen, einheitlich vertragliche Grundlagen zu schaffen, um Unsicherheiten und Missverständnisse zu vermeiden und Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten zu erlangen. Eine schriftliche Versorgungsordnung erleichtert die Information der Angestellten über die Ausgestaltung bezüglich des betrieblichen Versorgungswerks. Denn sie regelt detailliert, wer, unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf betriebliche Versorgungsleistungen erwerben kann.

Fragen Sie mich nach Unterstützung im Bereich Versorgungsordnungen und lassen Sie uns gemeinsam Regelungslücken vermeiden.

Weisungsrecht und Versetzung

Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Betriebsabläufe steuern zu können und Mitarbeiter dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Dazu dient das sogenannte Weisungsrecht, das auch als Direktionsrecht bezeichnet wird. Durch dieses hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Mitarbeitern im Unternehmen Anweisungen zu erteilen, die sie zu befolgen haben. Bei Nichtbeachtung drohen ansonsten arbeitsrechtliche Konsequenzen. Unter das Weisungsrecht fällt auch die Versetzung von Beschäftigten in einen anderen Arbeitsbereich. Sie sind Arbeitnehmer und haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Anweisung durch den Arbeitgeber? Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft bei möglichen arbeitsrechtlichen Verstößen und sorgt für rechtliche Klarheit bei Fragen zum Direktionsrecht.

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Weiterbeschäftigung

Wer als Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, hat über die Dauer dieses Verhältnis einen Anspruch auf Beschäftigung und Gehalt. Was passiert jedoch, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde? Intuitiv liegt die Vermutung nahe, dass dadurch auch der Beschäftigungsanspruch erlischt. Doch was, wenn nicht eindeutig geklärt ist, ob eine rechtswirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt stattgefunden hat? In einem solchen Fall kann unter Umständen die Regel der Weiterbeschäftigung greifen. Dabei geht es um den Beschäftigungsstatus des Arbeitnehmers, bei dem geklärt werden muss, ob noch immer ein Arbeitsverhältnis besteht. Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung gehört in vielen Fällen zu den Aspekten, die im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verhandelt werden.

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Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben und diese als ungerechtfertigt ansehen, ist es daher sehr sinnvoll, mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München Kontakt aufzunehmen. Ich analysiere Ihre Situation genau und überprüfe, welche arbeitsrechtlichen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll, in deren Zuge ich auch um Ihr Recht auf Weiterbeschäftigung kämpfen werde. Nehmen Sie eine Kündigung deshalb nicht widerspruchslos hin, wenn Sie auch weiterhin Ihrer bisherigen Tätigkeit nachgehen wollen, sondern sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, um herauszufinden, ob die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung überhaupt rechtskonform ist. Gemeinsam mit Ihnen kämpfe ich dafür, dass einer zukünftigen Weiterbeschäftigung nichts im Wege steht.

Wettbewerbsverbot

Ein Wettbewerbsverbot trifft ausschließlich Arbeitnehmer – und zwar als gesetzliches oder als vertragliches Wettbewerbsverbot. Das gesetzliche Wettbewerbsverbot greift dabei auf Regelungen zurück, nach denen es einem Arbeitnehmer verboten ist, sowohl in einem konkurrierenden Unternehmen zu arbeiten als auch in derselben Branche ein eigenes Konkurrenzunternehmen zu betreiben, solange ein Arbeitsverhältnis mit dem aktuellen Arbeitgeber besteht. Darüber hinaus gibt es das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitnehmer selbst, für einen definierten Zeitraum nach Ende des Arbeitsverhältnisses keine Anschlusstätigkeit aufzunehmen. Ob derartige Regelungen rechtskonform sind, ist nicht immer einfach zu erkennen. Hier sorgt der Anwalt für Arbeitsrecht für Klarheit und Rechtssicherheit.

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Häufige Fragen

Gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag?

Generell ist eine mündliche Jobzusage bindend. Ein Arbeitsvertrag braucht laut deutschem Recht nämlich keine Schriftform. Jedoch sollte nach dem Nachweisgesetz ein Arbeitsvertrag schriftlich vorgelegt werden. Das Problem dabei ist: Im Bereich der mündlichen Jobzusagen gibt es viele rechtliche Grauzonen. Beispielsweise muss man sie beweisen können, was meist ein Problem darstellt, da sie ja nicht schriftlich festgehalten wurde. Eine Klage auf Schadensersatz ist aber durchaus sinnvoll, wenn Sie aufgrund der mündlichen Zusage ein anderes Jobangebot abgelehnt haben und so einen finanziellen Schaden haben.

Ihr Anspruch auf eine Abfindung hängt vom Einzelfall ab. Eine gesetzliche Pflicht zur Abfindung gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen, die meisten gezahlten Abfindungen werden aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs gezahlt. Dazu muss der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Klage erheben (sogenannte Kündigungsschutzklage). Bei guten Erfolgsaussichten ist der Arbeitgeber oftmals dazu bereit, freiwillig eine Abfindung zu zahlen. Es gilt: Je rechtswidriger die Kündigung, desto mehr Abfindung.

Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und darf den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Weiterkommen nicht behindern. Ist es formal fehlerhaft oder finden Sie die Beurteilung ungerechtfertigt, können Sie eine Zeugnisberichtigung einklagen. Folgendes können Sie berichtigen lassen: falsch wiedergegebene Tatsachen, unvollständig beschriebene oder bewertete oder Leistung und nicht beachtete formelle Vorschriften.

Arbeitgeber vereinbaren Aufhebungsverträge mit den Arbeitnehmern gerne, weil sie so ein Arbeitsverhältnis schnell beenden können, ohne gesetzliche, tarifliche oder einzelvertragliche Kündigungsfristen beachten zu müssen. Auch bei Vorlage eines an sich „fairen“ Aufhebungsvertrages sind Arbeitgeber oft verhandlungsbereit.

Sie haben eine Kündigung erhalten und halten diese für ungerechtfertigt? Dann sollten Sie sich wehren. Die Chancen, dass ein Gericht diese als nicht rechtens befindet, stehen gar nicht schlecht. Dafür müssen Sie jedoch schnell sein, damit keine Frist verpasst wird!

Reagieren Sie bei der Übergabe des Abmahnschreibens ruhig und sachlich. Denn: Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Und: Unterschreiben Sie nichts, außer, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.

Oft bereiten Unternehmen mit Abmahnungen eine Kündigung vor. Deswegen ist es so wichtig, das abgemahnte Verhalten nicht zuzugeben, um sich für eine eventuelle Kündigungsschutzklage alles offen zu halten.

Ein Arbeitgeber ist verantwortlich, den Lohn / das Gehalt eines Arbeitnehmers pünktlich an einem bestimmten Tag im Monat zu überweisen. Hält er dies nicht ein, gerät er gegenüber dem Beschäftigten in Lohnverzug. Dann ist schnelles Handeln wichtig, um keine Fristen zu verpassen. Hat man den Arbeitgeber abgemahnt, sollte man weitere rechtliche Schritte einleiten.

Nicht jede Kündigung ist rechtens! Um sich gerichtlich zu wehren, muss man eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen und keine Zeit verlieren – ansonsten gilt die Kündigung als von Anfang an als wirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen man sich juristisch beraten lassen sollte.

Das kommt darauf an! In der Regel ist die Höhe einer Abfindung meistens Verhandlungssache. Die gesetzliche Grundlage über die Höhe einer Abfindung ist im § 1a Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) definiert. Hier wird sie auf ein halbes monatliches Gehalt pro Beschäftigungsjahr des Arbeitnehmers festgelegt. Immer werden Abfindungen auch nach Art und Umfang der Betriebszugehörigkeit und nach Lebensalters des Arbeitnehmers berechnet – auch Zulagen oder Prämien werden oft hinzu gezogen. Maßgeblich ist dabei gemäß § 10 Abs.3 KSchG das Gehalt im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses.

Thies Lindacher, Rechtsanwalt in München
Telefonische Ersteinschätzung
089 896744570
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